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Positionspapier zu den Plänen des BMUV zur Reduktion von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) schlägt erneut eine schrittweise Reduktion des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln bei gleichzeitiger Anpassung der Treibhausgasemissionsquote vor. Dies soll im Wege einer Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der 38. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) erfolgen. Einen ähnlichen Vorschlag hatte es bereits im Frühjahr 2022 gegeben.

In einem Positionspapier hat sich nun der Aussenhandelsverband für Mineralöl und Energie (AFM+E) zu diesen Plänen geäußert. Darin heißt es:

Wir lehnen eine erneute Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige Biokraftstoffe generell ab. Mit der Umsetzung der RED II im Jahr 2021 wurden die Rahmenbedingungen bis 2030 festgelegt. Wir haben unsere Geschäftsaktivitäten auf diesen langfristigen Planungszeitraum entsprechend eingestellt, um damit unseren Beitrag zur Energiewende zu ermöglichen. Dies nun komplett zu übergehen, erschüttert das Vertrauen in die Bundesregierung und gefährdet den Investitionsstandort Deutschland massiv. Wir benötigen zwingend
Planungssicherheit. 

Statt die bestehenden Regelungen erneut zu ändern, sollte sich das BMUV auf die noch fehlenden Regularien konzentrieren, die weitere wesentliche Optionen für das Inverkehrbringen von alternativen Kraftstoffen schaffen. Nur so kann ein effektives Vorantreiben der Energiewende gewährleistet werden. Hierzu gehören insbesondere:

  • Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen (DIN EN 15940) durch Aufnahme in die 10. BImSchV
  • Gleichstellung von grünem Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen mit Elektrizität durch eine Angleichung der Multiplikatoren
  • Zulassung von höheren Biobeimischungen (z.B. E20), womit auch ein Anreiz gesetzt wird, die Investitionen in und Produktion von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erhöhen
  • Abschaffung der Schutzsorte E5
  • Festlegung der Grünstromkriterien, ggf. national, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu ermöglichen
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